Vor den deutschen Gerichten ist eine Vielzahl von Klagen gegen Versicherungsunternehmen anhängig: Im Zuge der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen, insbesondere Gastwirte, Klage erhoben gegen ihre Versicherung, soweit sie eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen hatten.
Nach Ansicht der Kläger müssten die Versicherer zahlen, während einige Versicherer das anders sehen. Beispielsweise vor dem Landgericht München sind ca. 40 Klagen anhängig, und nun fand die erste mündliche Verhandlung statt. Das Gericht betonte, dass es – wenig überraschend – auf den Einzelfall ankomme. So dürften manche Versicherungsklauseln wirksam sein, wonach die Corona-Pandemie ausgeschlossen ist. Klauseln anderer beklagten Versicherer hingegen könnten unwirksam sein: Diese bezögen sich zwar auch auf das Infektionsschutzgesetz und auf dort genannte bzw. bereits bekannte Krankheiten und Erreger, seien aber nicht abschließend.
An diesen Beispielen sieht man, wie wichtig der Wortlaut von AGB-Klauseln in Verträgen sein kann.
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