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Kinder müssen draußen bleiben: Hotel darf Mindestalter bestimmen

Kinder müssen draußen bleiben: Hotel darf Mindestalter bestimmen

Von Thomas Waetke 24. August 2020

Ein Hotel darf ein Mindestalter festlegen und jüngere Gäste bei einer Buchung ablehnen; das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.

Eine Familie mit u.a. einem fünfjährigen Kind wollte ein Hotel buchen. Das Hotel lehnte die Buchungsanfrage mit Verweis auf das festgelegte Mindestalter von 16 Jahren ab. Die Familie fühlte sich (alters)diskriminiert und erhob Klage. Das Verfahren landete schließlich sogar vor dem Bundesgerichtshof, der aber den Vorinstanzen Recht gab: Es liegt keine Diskriminierung vor, wenn das Hotel einen sachlichen Grund hat, ein Mindestalter festzulegen.

Das Hotel berief sich darauf, bewusst 16 Jahre als Mindestalter festgelegt zu haben, um ältere Gäste vor Lärm durch Kinder zu bewahren; man konzentriere ich eben auf diese Zielgruppe. Der Bundesgerichtshof bestätigte dies nun als rechtmäßig: Mit der Wahl des Geschäftsmodells und dem Setzen eines Schwerpunkts auf eine bestimmte Personengruppe habe sich das Hotel in Verfolgung seiner wirtschaftlichen Interessen zu Recht auf seine unternehmerische Handlungsfreiheit berufen können. Das Erholungs- und Ruhebedürfnis älterer Menschen sei ein Grund zur Benachteiligung von unter 16-Jährigen.

 

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
  • Hotel mit Vordach: © Christian Schwier - Fotolia.com