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aus dem Eventrecht
Keine Aufnahmen in der Oper
Von Thomas Waetke
6. Mai 2011
Ein Fotograf der BILD-Zeitung wollte Fotos bei einer Aufführung in der Oper Köln machen. Diese verweigerte aber die Aufnahmen, die BILD zog vor Gericht unter Berufung auf die Pressefreiheit u.a.
Das Verwaltungsgericht Köln hat nun entscheiden, dass die Oper Köln zurecht die Aufnahmen verweigern durfte. Ein Anspruch des Fotografen auf Zulassung bestehe nicht.
Die Presse habe weder einen Anspruch aufgrund des Landespressegesetzes NRW (§ 4 LPG) noch aus dem Grundgesetz (Art. 5 GG).
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