Auf dem Friedberger Platz in Frankfurt kam es nach dem dortigen Wochenmarkt regelmäßig im Zimmer zu spontanen Ansammlungen, den so genannten Freitags-Parties. Eine Anwohnerin verlangte von der Stadt ein Einschreiten wegen des Lärmschutzes. Die Stadt lehnte dies ab, und ging lediglich gegen auffallend laute Störer vor. Die Anwohnerin klagte gegen die Stadt und verlor nun in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Der VGH entschied, dass die Freitags-Parties von der überwiegenden Bevölkerung gewollt bzw. geduldet sind und zum Abendleben in einer Stadt dazugehörten. Auch wenn der Lärm über den gesetzlichen Grenzwerten liegen würde, gäbe es schlicht keine gesetzliche Grundlage für die Stadt zum Eingreifen.
Dieses Urteil darf nicht missverstanden werden: es handelt sich bei den „Parties“ nicht um organisierte Veranstaltungen, sondern um ein nicht-organisiertes Treffen am Abend. Die Richter erkannten hierin ein zu akzeptierendes Verhalten.
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