Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Verbot einer Filmvorführung von „Das Leben des Brian“ am Karfreitag bestätigt. Das Feiertagsgesetz NRW sehe eindeutig vor, dass Filme am Karfreitag nicht gezeigt werden dürften, die nicht vom Kultusminister als geeignet anerkannt seien (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 Feiertagsgesetz NRW). „Das Leben des Brian“ sei vom Kultusminister nicht als geeignet anerkannt, also dürfe der Film auch nicht gezeigt werden.
Da der Veranstalter, der dem Verein „Religionsfreiheit im Revier“ angehört, den Film schon zum zweiten Mal öffentlich vorgeführt hatte obwohl er wusste, dass es verboten sei, muss nun ein Bußgeld zahlen.
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Das „Gänsereiten“ kann weiterhin stattfinden: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnte den Antrag von Tierschutzorganisationen ab, die Veranstaltung zu verbieten. Beim Gänsereiten werden in mehreren Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Gänse getötet, und dann an den Beinen aufgehängt. Reiter versuchen dann, den Kopf der…
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