Kann der Arbeitgeber seine Beschäftigten ohne Bezahlung nach Hause schicken?
Von Thomas Waetke 3. April 2020Zurzeit erreichen uns immer mehr Nachfragen, weil Arbeitgeber teilweise ihre Leute nach Hause schicken – ohne Bezahlung. Ist das zulässig?
Grundsätzlich gilt: Arbeit gegen Bezahlung. Das Risiko, dass es mal weniger oder keine Arbeit gibt, wird grundsätzlich dem Arbeitgeber zugeordnet (siehe § 615 Satz 3 BGB). Das bedeutet:
- Der Arbeitgeber kann seine Beschäftigten jederzeit nach Hause schicken.
- Trotz einer solchen Freistellung muss der Arbeitgeber aber das vereinbarte Gehalt weiter bezahlen.
Ob es wirksam wäre, wenn ein Arbeitgeber den freiwilligen Verzicht des Mitarbeiters auf sein Gehalt mit diesem vereinbart, wage ich zu bezweifeln.
Möchte oder muss also der Arbeitgeber die Kosten für Gehalt und Sozialversicherung usw. sparen, muss er auf die Kurzarbeit zurückgreifen: Dafür wurde diese geschaffen.
Eine Alternative könnte die Kündigung sein, jedoch muss der Arbeitgeber dann bis zum Ende des gekündigten Arbeitsverhältnisses das Gehalt bezahlen, zusätzlich ggf. auch eine Urlaubsabgeltung.
Eine bessere Alternative könnte eine Vereinbarung sein, Urlaubstage abzubauen: Denn ansonsten droht dem Arbeitgeber ein Stau von Urlaubsansprüchen zum Ende des Jahres. Hier sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen halten: Denn beide Seiten sollten ein Interesse daran haben, dass es weiter geht… und da muss jede Seite etwas nachgeben. Immerhin: Als Alternative zur Kurzarbeit, bei der der Arbeitnehmer nur 60 % seine Gehalts bekommt, bekommt er beim Urlaub 100 %.
Sonderfall: Eigenart des Betriebs
Ordnet die Regierung bzw. eine Behörde die Betriebsschließung an, so kann der Arbeitgeber ausnahmsweise dann die Gehaltszahlung aussetzen, wenn das Risiko der behördlichen Maßnahme im Betrieb durch dessen besondere Art angelegt gewesen war. Es kommt also auf die Eigenart des Betriebes an.
Bei einer Epidemie bzw. Pandemie wird man bei gerade bei Veranstaltungsbetrieben sagen können, dass die Eigenart des Betriebes darin begründet ist, dass viele Menschen zusammen kommen: Dann wäre eine Schließung also das Risiko des Betriebs, und der Arbeitgeber könnte die Zahlung des Gehalts nicht aussetzen.
Aber: Natürlich könnten Gerichte das anders beurteilen.
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