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Initiative will vor dem Bundesverfassungsgericht Entschädigungen geltend machen

Initiative will vor dem Bundesverfassungsgericht Entschädigungen geltend machen

Von Thomas Waetke 28. August 2020

Vor dem Bundesverfassungsgericht will ein Zusammenschluss von ca. 850 Klägern erreichen, dass über die Entschädigungsansprüche von Gastronomen, Kinos, Einzelhändern u.a. gegen den Staat verhandelt und entschieden wird. Man wissen sehr wohl, dass die Summe der möglichen Ansprüche “erhebliche Belastungen für den Bundeshaushalt mit sich bringen wird”. Aber: “Dies ist der Preis der gewählten Strategie zur Bekämpfung der Pandemie”, so heißt es in einem Schreiben an Gesundheitsminister Jens Spahn.

Hm. D.h. wenn der Staat nun bezahlen müsste und es ihm im Wiederholungsfall einer Pandemie zu teuer würde, dann wählt er die Strategie „laufenlassen“ und riskiert ggf. unzählige Todesopfer? Dürfen dann die Angehörigen klagen, weil dies dann der Preis dieser Strategie wäre…?

Hintergrundinfo
Die Hürden, eine Rechtsfrage vom Bundesverfassungsgericht entscheiden zu können, sind hoch. Eine der wichtigsten Hürden ist die sog. Erschöpfung des Rechtsweges: Der Anspruchsteller muss zunächst den normalen Weg durch alle Instanzen gehen. Im Zivilrecht sind das bspw. Landgericht, dann Oberlandesgericht (“Berufung”), danach Bundesgerichtshof (“Revision”). Und grundsätzlich erst dann kann es weiter an das Bundesverfassungsgericht gehen. Hier werden dann keine inhaltlichen Fragen diskutiert, sondern die Art der Rechtsanwendung: Haben die Gerichte den Parteien ausreichend Gehör verschafft? Wurden Gesetze richtig angewendet? Es erstaunt, dass die Initiative meint, direkt zum Bundesverfassungsgericht marschieren zu können – denn die höchste bisher erreichte Instanz war das Landgericht Hannover in der 1. Instanz. Die Rechtsvertreter der Initiative argumentieren, es “würde eh nichts bringen”, sich durch die Instanzen zu bemühen. Die (vermeintliche) Aussichtslosigkeit ist aber kein Argument, nicht erst den normalen Rechtsweg ausschöpfen zu müssen.

UPDATE vom 17.03.2022:

Der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz Klagen auf Entschädigungen abgewiesen. Mehr »

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