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Impf- und Teststrategie als Lösung zur Öffnung?

Impf- und Teststrategie als Lösung zur Öffnung?

Von Thomas Waetke 26. April 2021

Augenscheinlich setzt sich die Auffassung in der Politik immer weiter durch, (auch) der Veranstaltungsbranche Öffnungen mit Hilfe einer Impf- und Teststrategie zu ermöglichen, wie das bspw. beim Friseur und bei manchem Shoppingangebot bereits umgesetzt wird.

In der Hoffnung, dass die Impfquote immer weiter steigt, keine neuen impfresistenten Mutanten auftauchen und auch sonst keine neuen Komplikationen auftreten, lohnt sich daher für Veranstalter, sich mit der Umsetzung einer solchen Strategie auseinanderzusetzen.

Es wird nicht sonderlich überraschen, wenn ich sage, dass die Umsetzung nicht nur organisatorische und technische Herausforderungen mit sich bringen wird, sondern auch juristische. Hier ein paar Beispiele für die juristischen Aspekte, die ich in neuen Beiträgen immer mal wieder genauer vorstellen möchte. Einiges wird sich aus den Landesverordnungen oder anderen Regelwerken ergeben, anderes muss der Verantwortliche für sich ausdenken und entscheiden.

Testung:

  • Wer darf testen?
    • Selbsttest der Eintrittswilligen?
    • Testung in Testzentren usw.?
    • Testung vor Ort? Wie und wo wird dann getestet?
    • Wer übernimmt etwaige Kosten?
  • Wie wird die erfolgreiche = negative Testung festgestellt?
  • Wie wird sie gegenüber dem Veranstalter bzw. Verantwortlichen nachgewiesen? (und zwar so, dass Fake-Ergebnisse maximal vermieden werden)
  • Wie kann der Veranstalter bzw. Verantwortliche nachweisen, dass er dies tatsächlich überprüft hat?

Bei der Testung betrifft das nicht nur Besucher, sondern auch Beschäftigte der beteiligten Unternehmen.

Impfung:

  • Wie wird die erfolgreiche Impfung festgestellt?
  • Wie wird sie gegenüber dem Veranstalter bzw. Verantwortlichen nachgewiesen? (und zwar so, dass “Fake-Impfausweise” maximal vermieden werden)
  • Wie kann der Veranstalter bzw. Verantwortliche nachweisen, dass er dies tatsächlich überprüft hat?

Auch das betrifft das nicht nur Besucher, sondern auch Beschäftigte der beteiligten Unternehmen.

Allgemein:

  • Inwieweit muss der Veranstalter das Procedere vorab ankündigen bzw. kann er es zur Bedingung für einen Einlass machen?
  • Wie wird damit umgegangen, wenn ein Schnelltest vor Ort, insb. wenn durch den Veranstalter durchgeführt, ein positiv-falsches Ergebnis feststellt und durch einen späteren PCR-Test sich herausstellt, dass das Schnelltestergebnis falsch war? (mit Blick auf das Eintrittsgeld).

Und: Bei alledem kommt der Datenschutz zum Tragen, sobald der Veranstalter und/oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen die Daten der Besucher erhebt – dazu gehören auch die Ergebnisse der Tests und Impfungen bzw. deren Nachweise.

Unabhängig davon steht die Frage, ob der Veranstalter den Einlass bspw. nur für Geimpfte bzw. für Personen vorgeben kann, die bestimmte Kriterien erfüllen. In den meisten Fällen dürfte das möglich sein, wie ich bereits in einem anderen Beitrag erläutert hatte.

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