In der Sars-Cov-2-Pandemie häufen sich nun die Gerichtsverfahren und -entscheidungen. Gerade in den vergangenen Tagen gehen Inhaber von Verkaufsgeschäften gegen die 800-qm-Regel vor, und es tritt ein altbekanntes Phänomen zutage: Frage 5 Juristen, und du bekommst 10 Meinungen…
Für Juristen ist es nichts besonderes, wenn es zwar ein Grundproblem gibt – aber unterschiedliche Gerichte mit unterschiedlichen Meinungen zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Das zeigt sich aktuell an den Eilverfahren über die 800-qm-Regel: Die einen Verwaltungsgerichte entscheiden, das sei eine taugliche Maßnahme, die anderen Verwaltungsgerichte entscheiden, die Maßnahme sei nicht nachvollziehbar.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bspw. hat das von der Bayerischen Staatsregierung in der Coronavirus-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern in einem Eilverfahren für verfassungswidrig erklärt. Die Richter sehen es wegen der Ungleichbehandlung mit kleineren Läden als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Anders dagegen das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes oder das Oberverwaltungsgericht Lüneburg: Nach deren Auffassung ist die Flächenbeschränkung für bestimmte großflächige Einzelhandelsgeschäfte als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme anzusehen.
Auch wir merken es zurzeit, dass immer mehr Anwälte auf den Plan treten und für ihre Mandanten um Geld oder um Abwehr von Ansprüchen kämpfen, d.h. auch zivilrechtlich werden die Gerichte noch lange beschäftigt sein.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
Kontakt: info@eventfaq.de oder Telefon 0721 1205060.
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Justitia: © AA+W - Fotolia.com