Die Bundesländer gehen immer weitere Lockerungen an, die ersten lassen Veranstaltungen bereits wieder unter Restriktionen zu. Was wir heute wissen?
- Veranstalter und/oder Betreiber von Veranstaltungsstätten werden einen Hygieneplan bzw. ein Hygienekonzept brauchen. Ggf. ist das auch mit den zuständigen Behörden abzustimmen oder dort für die Genehmigung einzureichen.
- Arbeitgeber werden die Hygiene in ihren Arbeitsschutzmaßnahmen speziell für den Veranstaltungsbetrieb berücksichtigen müssen.
- Vertragspartner werden sich Gedanken machen müssen, wie Sie die Anforderungen zum Gegenstand ihrer Verträge machen – und auch mithilfe von Vertragsklauseln auf dynamische Entwicklungen der Hygieneanforderungen bis hin zu neuerlichen Verboten reagieren.
In allen 3 Fällen können wir Sie unterstützen:
1. Hygieneplan
Wir unterstützen Verantwortliche bei der Erstellung eines Hygieneplans. Wir können dabei bspw. beim Verständnis der Verordnungstexte helfen, bei der richtigen Einordnung der Veranstaltung in das Paragraphenwerk, oder auch mit unserer Erfahrung: Ist der Plan bzw. das Konzept schlüssig aufgebaut?
2. Arbeitsschutz
Abgesehen davon, dass die Sars-CoV-2-Pandemie bereits jetzt vom Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen für den Alltag abverlangt, wird dies mehr werden bei einer Veranstaltung: Hier gilt es u.a. sich mit anderen Arbeitgeber zu koordinieren, die Maßnahmen in der fremden Location den eigenen Leuten nahezubringen, Mitarbeiter anzuweisen und zu unterweisen usw.
Auch relevant: Dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter nach ihrem Impfstatus fragen? Darf der Arbeitgeber diese Informationen speichern?
3. Vertragsgestaltung
Hier gilt es bspw., folgende Situationen vorher zu klären – um nachher sicher zu sein und keinen Streit zu haben:
- Wie geht man damit um, wenn man bereits Tickets verkauft hat, aber neuerliche Beschränkungen die maximale Teilnehmerzahl zu reduzieren zwingen?
- Wie geht man damit um, wenn Vertragspartner bspw. durch Reiseverbote oder Quarantäne abspringen?
- Wie geht man damit, wenn eigenen Mitarbeiter oder wichtige Personen der Veranstaltung erkranken?
- Wie werden die Hygienemaßnahmen in die Verträge integriert, damit man sie auch durchsetzen kann?
- Was muss ich beim Datenschutz beachten, wenn ich Teilnehmerlisten aufbewahre, um sie ggf. an das Gesundheitsamt weiterzugeben?
- Wenn Veranstaltungen unter 2-G-Bedingungen stattfinden, aber Gäste angemeldet sind, die sich unter 3-G-Bedingungen angemeldet haben: Wie geht man damit um?
- Wenn im schlimmsten Fall eine Veranstaltung abgesagt werden muss: Muss der Auftraggeber seinen Auftragnehmer bezahlen?
In allen 3 Fällen stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt auf per E-Mail: info@eventfaq.de.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
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