Hygienekonzept + Hygieneplan in den Bundesländern

Hygienekonzept + Hygieneplan in den Bundesländern

Die Bundesländer regeln seit Anfang April 2022 entweder gar nichts mehr zu Veranstaltungen, oder geben nur allgemeine Empfehlungen ab, oder halten sich kurz und knapp. In manchen Ländern gibt es auch Vorgaben für Hygienekonzepte bzw. Hygienepläne und -maßnahmen, bspw. zur Struktur und zu den Inhalten. Hier finden Sie eine Übersicht; bitte beachten Sie, dass wir immer nur Auszüge aus den Landesverordnungen hierher einkopiert haben.

Klicken Sie einfach auf das Bundesland, in dem die Veranstaltung stattfinden soll:

Achtung

Nur, weil es in der Landesverordnung keine Regelungen mehr gibt, bedeutet das nicht, dass man nun keinerlei Maßnahmen für den Infektionsschutz mehr ergreifen müsse. Aus dem Arbeitsschutz, den Verkehrssicherungspflichten oder aus Verträgen bzw. der Hausordnung kann es noch Anforderungen geben.

... in eigener Sache!
Wir beraten Sie gerne bei der Prüfung, welche Möglichkeiten Sie haben und auf welche Vorgaben Sie achten müssen. Wir beraten Sie (ggf. auch mit unserem Netzwerk) bei der Erstellung von Hygieneplänen, die auf Ihre Veranstaltung, Ihr Publikum und Ihre Location abgestimmt sind.

Schicken Sie uns eine E-Mail an: info@eventfaq.de oder nutzen Sie direkt unsere Onlineberatung, Sie erhalten dann ein unverbindliches Angebot von uns.

Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis
Vorvertrag

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):