Hygienekonzept + Hygieneplan für Veranstaltungen in Hessen
Veranstaltungen in Hessen: Welche Vorgaben macht Hessen mit Blick auf Hygienemaßnahmen, Hygienepläne oder Hygienekonzepte?
Seit Anfang April 2022 gibt es keine speziellen Vorgaben mehr für Veranstaltungen, nur allgemeine Vorgaben:
Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden. Bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, ist besondere Vorsicht walten zu lassen; eine vorsorgliche Testung wird empfohlen.
In geschlossenen Räumen ist auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung zu achten.
Bei akuten Atemwegssymptomen sollen persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte bis zu einer Abklärung der Ursachen möglichst vermieden werden.
Personen, die mit einer mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierten Person in einem Haushalt leben, sollen persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen reduzieren, insbesondere, wenn sie er keinen ausreichenden Immunstatus aufgrund Impfung oder Genesung verfügen; eine tägliche Testung wird empfohlen. Gleiches gilt für sonstige enge Kontaktpersonen infizierter Personen.
RECHTSGRUNDLAGEN
Achtung
Nur, weil es in der Landesverordnung keine Regelungen mehr gibt, bedeutet das nicht, dass man nun keinerlei Maßnahmen für den Infektionsschutz mehr ergreifen müsse. Aus dem Arbeitsschutz, den Verkehrssicherungspflichten oder aus Verträgen bzw. der Hausordnung kann es noch Anforderungen geben.
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