Hygienekonzept + Hygieneplan für Veranstaltungen in Baden-Württemberg
Veranstaltungen in Baden-Württemberg: Welche Vorgaben macht Baden-Württemberg mit Blick auf Hygienemaßnahmen, Hygienepläne oder Hygienekonzepte?
Seit Anfang April 2022 sind Vorgaben für Veranstaltungen grundsätzlich entfallen. Es gibt in § 2 der Landesverordnung nur eine allgemeine Empfehlung:
„Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen.“
Beachten Sie, dass es ggf. regionale sog. Hotspot-Regelungen geben kann.
RECHTSGRUNDLAGEN
Achtung
Nur, weil es in der Landesverordnung keine Regelungen mehr gibt, bedeutet das nicht, dass man nun keinerlei Maßnahmen für den Infektionsschutz mehr ergreifen müsse. Aus dem Arbeitsschutz, den Verkehrssicherungspflichten oder aus Verträgen bzw. der Hausordnung kann es noch Anforderungen geben.
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