Hygienekonzept für Events

Massnahmen in der Pandemie
Hygienekonzept für Events

Hygienekonzept für Veranstaltungen: Ohne Konzept bzw. Hygieneplan geht es nicht mehr: Sie sind die zurzeit wichtigsten Bausteine für die Veranstaltung.

  • Zunächst gibt es die Vorgaben der Bundesländer bzw. zuständigen Behörden.
  • Dann gibt es die Verantwortung des Veranstalters, für die Umsetzung und ggf. notwendige weitere Maßnahmen zu sorgen.
  • Daneben sind auch Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten verantwortlich.
  • Und letztlich gibt es die Eigenverantwortung u.a. des Besuchers.

All diese Aspekte und Interessen müssen in Einklang gebracht werden.

Und: Der Verantwortliche muss auf Schwankungen der Umstände reagieren: Die Corona-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes kann sich ändern, die Erkenntnisse können sich verändern… Ein starrer Plan hilft also nicht weiter.

10 Schritte zum Hygienekonzept für Veranstaltungen:

Schritt 1

In welchem Bundesland findet die Veranstaltung statt bzw. ist die Location? Maßgeblich ist die dortige Landesverordnung bzw. kommunale und örtliche Regelungen. In unserer Länderübersicht finden Sie die aktuellen Verordnungen. Lesen Sie dazu auch meinen Beitrag, auf was Sie bei der Umsetzung aus der Verordnung achten müssen:

Prüfungpunkte bei der Planung in der Pandemiezeit

Schritt 2

Welche Veranstaltungsart ist geplant? Gibt es für diese Veranstaltungsart in den Regelwerken (siehe Schritt 1) besondere Anforderungen?

Schritt 3

Sieht das Bundesland allgemeine oder veranstaltungsspezifische Anforderungen vor?

Schritt 4

Gibt es ggf. bereits Rahmen- bzw. Muster-Hygienekonzepte in dem jeweiligen Bundesland? Diese haben wir soweit möglich in unserer Länderübersicht verlinkt.

Schritt 5

Sind zusätzliche Hygiene-Maßnahmen notwendig und sinnvoll (die sich bspw. aus den individuellen Begebenheiten der Location oder Veranstaltung oder des Publikums ergeben können)?

Schritt 6

Wer ist in Bezug auf die Veranstaltung für was verantwortlich? Betreiber, Veranstalter, Arbeitgeber…

Schritt 7

Ist eine Abstimmung mit der Location, dem Veranstalter bzw. anderen Arbeitgebern notwendig oder sinnvoll?

Schritt 8

Sind die Maßnahmen in einem Dokument zusammengefasst und auf die konkrete Location bzw. Veranstaltung individualisiert?

Achtung!
Denken Sie daran, nicht nur das dass zu regeln, sondern auch das wie = Nicht nur regeln, dass eine Maßnahme vorzunehmen ist, sondern auch wie sie umgesetzt wird bzw. wer sich darum kümmert.

Schritt 9

Muss das Hygienekonzept für Veranstaltungen mit einer Behörde abgestimmt oder dort vorgelegt werden?

Schritt 10

Müssen Verträge oder andere Dokumente mit dem Hygienekonzept in Einklang gebracht werden? Diesbezüglich gilt zu bedenken, dass sich die Inhalte des Hygienekonzepts pandemiebedingt jederzeit ändern können.

... in eigener Sache!
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