Hybrides Event

Streaming, Präsenz, Live...
Hybrides Event

Von einem hybriden Event spricht man, wenn zwei oder mehr Veranstaltungsformen vermischt und zu einer neuen Form zusammengeführt werden. Ein bekanntes Beispiel ist der Poetry Slam, in dem literarische Vortragskunst mit Wettkampf kombiniert werden.

Insbesondere in der Sars-CoV-2-Pandemie hat sich das hybride Event etabliert als Mischung aus

  • Gästen/Besuchern, die körperlich präsent anwesend sind, und
  • Zuschauern, die digital per Live-Stream teilnehmen.

Welche Rechtsfragen tauchen bei derlei Mischformen auf? Schauen wir uns das am Beispiel der gestreamten Live-Veranstaltung in Zeiten der Corona-Pandemie an:

  • Dürfen Teilnehmer von Streaming zu Präsenz wechseln, oder umgekehrt? Ggf. kann ein Präsenzteilnehmer plötzlich einem Reiseverbot oder einer Quarantäneanordnung unterliegen, oder er erfüllt die Teilnahme-Voraussetzungen vor Ort nicht (mehr).
  • Kann der Veranstalter Präsenzteilnehmer in Streamingteilnehmer umwandeln, oder umgekehrt? Bspw. können Beschränkungen in der Corona-Politik eine Reduzierung der Anwesendenzahl notwendig, oder eine Erhöhung möglich machen. Das ist eine Frage der Vertragsgestaltung.
  • Ist für das Live-Streaming eine Lizenz der Landes-Medienanstalt erforderlich?
  • Muss der Eigentümer der Location zustimmen, dass in seiner Location gefilmt wird?
  • Sind die anwesenden Personen im Livestream zu hören und/oder zu sehen? Das hat Auswirkungen auf das Datenschutzkonzept des Veranstalters, u.a. muss er diese Personen umfassend informieren.
  • Haben Veranstalter und Auftragsverarbeiter jeweils einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen? Oft wird übersehen, dass der Veranstalter bspw. mit seinem Technikdienstleister oder dem Hoster einen solchen AVV schließen muss, und zwar vor Beginn der Datenverarbeitung.
  • Gibt es eine Aufzeichnung und spätere Verwertung? Auch das kann Auswirkungen auf den Datenschutz (z.B. die Löschung, den Zweck), aber auch auf etwaige Lizenzen im Urheberrecht, da die Verwertung zeitlich und räumlich intensiver erfolgt als bei nur einem einmaligen Live-Stream.
  • Verwenden die Referenten in ihren Vorträgen bzw. Künstler in ihren Vorführungen urheberrechtlich geschütztes Material, für das beim Stream der Veranstalter verantwortlich ist/wird? Man denke hier an Fotos oder Videoeinspieler in den Präsentationen bei einer Tagung: Wenn der Veranstalter die Präsentation ausstrahlt, hat er die dafür notwendigen Rechte inne?
  • Sind alle Beteiligten über die jeweiligen Datenverarbeitungen (inkl. Zwecke und Rechtsgrundlagen) informiert? Hier werden oft bspw. die Mitarbeiter vergessen.

Zu diesen Rechtsfragen bieten wir unsere anwaltliche Unterstützung an:

Webinare

Wir veranstalten regelmäßig Online-Seminare (2-stündig) zu diesem Thema. Schauen Sie dazu immer mal wieder auf unsere Terminseite oder abonnieren Sie unseren kostenfreien Newsletter.

Inhouse-Schulung

Wir schulen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entweder vor Ort bei Ihnen im Unternehmen, oder in einem Online-Seminar. Ihre Leute, Ihre Themen, Ihre Fragen, Ihr Wunschtermin.

Beratung

Mit unserer anwaltlichen Expertise unterstützen wir Sie bei Ihrer hybriden Veranstaltung: Bei der Erstellung von AGB, Lizenzverträgen oder Datenschutzhinweisen.

Hier finden Sie noch weitere nützliche Informationen zu dem Thema:

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