Angesichts steigender Zahlen in der Pandemie kommt die Homeoffice-Pflicht wieder. Wir erklären, wer wann wo wie was tun muss.
Zunächst: Arbeitgeber muss anbieten
Der Arbeitgeber muss die Homeoffice-Möglichkeit anbieten, solange nicht “zwingende betriebsbedingte Gründe” dagegen sprechen. Es muss demnach nachvollziehbare betriebstechnische Gründe, geben, damit der Arbeitnehmer nicht von zu Hause aus kann. Das kann der Fall sein, wenn bspw.
- die Betriebsabläufe erheblich eingeschränkt würden
- (Neben-)Tätigkeiten wie die Bearbeitung und Verteilung der eingehenden Post, die Bearbeitung des Wareneingangs und Warenausgangs, Schalterdienste bei weiterhin erforderlichen Kunden- und Mitarbeiterkontakten, Materialausgabe, Reparatur- und Wartungsaufgaben, Hausmeisterdienste und Notdienste zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind,
- der Arbeitnehmer in seiner privaten Wohnung datenschutzrechtliche Vorgaben nicht einhalten kann (bspw. weil Familienmitglieder oder andere Mitbewohner Zugriff auf Daten und Informationen haben könnten)
- ein Datenschutzniveau nicht erreicht werden würde können, das dem des Unternehmens entspricht.
- der Schutz von Betriebsgeheimnissen aufs Spiel gesetzt würde.
Auch ein Grund ist bspw., wenn der Mitarbeiter auf einer Produktion oder Veranstaltung eingesetzt ist (da typischerweise derlei Tätigkeiten nicht von zu Hause aus erledigt werden könnten).
Fraglich ist, ob technische oder organisatorische Gründe, wie zum Beispiel die Nichtverfügbarkeit benötigter IT-Ausstattung, notwendige Veränderung der Arbeitsorganisation oder unzureichende Qualifizierung der betroffenen Beschäftigten, dagegen sprechen können, jedenfalls wenn diese Argumente für einen längeren Zeitraum herhalten sollen.
Tatsächlich wird die Auffassung vertreten, dass technische oder organisatorische Gründe gar nicht mehr als Gründe herangezogen werden dürften, da Unternehmen zwischenzeitlich ausreichend Zeit hatten, sich auf das Homeoffice vorzubereiten. Ich halte das nicht für richtig: Denn nur weil es bisher bereits die Homeoffice-Regeln gegeben hat, bedeutet das ja nicht automatisch, dass jedes Unternehmen nach dem Auslaufen dieser Regeln sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen ständig aufrechterhalten würde/müsste, nur weil sich das Pandemiegeschehen wieder derart verschlechtert, dass erneut die Homeoffice-Pflicht eingeführt wird. In jedem Fall aber könnten derlei Argumente nur vorübergehender Natur sein, weil man sicherlich erwarten kann, dass ein Unternehmen sich etwas beeilen könnte.
Dann: Arbeitnehmer muss Angebot annehmen
Kann der Arbeitgeber keine zwingenden betriebsbedingten Gründe anführen, muss er ein Angebot unterbreiten, dass sein Mitarbeiter zu Hause arbeiten kann.
Der Arbeitnehmer wiederum muss dieses Angebot dann annehmen, wenn es ihm möglich ist. Hier ist die Schwelle deutlich geringer, dass ein Arbeitnehmer seinerseits sagen kann, dass er nicht zu Hause arbeiten könne: Bspw. wegen räumlicher Enge oder Störungen durch Dritte.
In jedem Fall
Arbeitgeber sollten ihre Entscheidungen und die Entscheidung des Arbeitnehmers dokumentieren. Das gilt umso mehr, wenn ein Arbeitgeber zu dem Ergebnis kommt, kein Angebot machen zu können.
Allgemein gelten die Anforderungen, die am betrieblichen Arbeitsplatz gelten, auch im Homeoffice, man denke bspw. nur an die Anforderungen aus dem Arbeitsschutz (hier sollte der Arbeitgeber also auch eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen) oder dem Datenschutz (hier sollte der Arbeitgeber als datenverarbeitendes Unternehmen Maßnahmen zum Schutz fremder Daten treffen, bspw. die Anweisung der Homeoffice-Mitarbeiter im Umgang mit Laptop, Handy oder PC).
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