In dem Strafprozess gegen mehrere Türsteher der Frankfurter Diskothek U60311, die an Ostern 2011 einen 31-jährigen britischen Gast zu Tode geprügelt haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt in ihren Plädoyers Haftstrafen zwischen 7 und 13,5 Jahren gefordert.
Die beiden Hauptangeklagten, zwei 36 und 30 Jahre alten Kampfsportler, sollen nach Meinung der Staatsanwaltschaft für 11,5 und 13,5 Jahre in Haft wegen Totschlags, da sie gezielt auf das Opfer eingeprügelt und eingetreten hätten. Ein weiterer Türsteher und ein Mitarbeiter der Diskothek, die Gäste weggestoßen hatten, die dem Opfer zu Hilfe kommen wollten, sollen für 7 Jahre in Haft.
Das Urteil wird in 2 Wochen erwartet, nächste Woche kommen noch die Plädoyers der Verteidigung. Nach dem Vorfall wurde die Disko geschlossen, seit einer Weile geht es aber wieder weiter.
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