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Hilfsprogramme für die Eventbranche: Nicht wie der Elefant im Prozellanladen!

Hilfsprogramme für die Eventbranche: Nicht wie der Elefant im Prozellanladen!

Von Thomas Waetke 24. August 2020

Bund und Länder setzen derzeit verschiedene Hilfsprogramme speziell für die Veranstaltungswirtschaft auf. Wie seinerzeit bereits bei den Soforthilfen sollte man aber beachten:

  • Prüfen Sie, ob Sie antragsberechtigt sind und welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen. Dokumentieren Sie Ihre Überlegungen.
  • Prüfen Sie, ob Sie empfangsberechtigt sind. Während die Soforthilfen seinerzeit noch recht pauschal ausgekippt wurden, stehen die aktuellen Hilfsprogramme unter deutlich mehr Bedingungen (z.B. müssen andere finanzielle Möglichkeiten vorher ausgeschöpft werden). Dokumentieren Sie Ihre Erwägungen, warum Sie die Bedingungen erfüllen.
  • Prüfen Sie, unter welchen Bedingungen ggf. ein Rückzahlungsanspruch entstehen kann – notieren Sie etwaige Fristen und Termine!
Achtung!
Sicherlich werden Bund und Länder nach der Pandemie nicht mit maximaler Akribie nachforschen, wer ggf. nicht die 100%-ige Wahrheit gesagt haben könnte. Allerdings sollte man es auch nicht auf die leichte Schulter nehmen: Denn leichtfertig falsche Angaben können eine Strafbarkeit begründen.

Daher empfehle ich, die Erwägungen und ggf. Berechnungen, die zur Empfangsberechtigung führen, schriftlich festzuhalten – um später ggf. darlegen zu können, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung jedenfalls keine leichtfertig unwahren Angaben gemacht wurden. Bewahren Sie Dokumente, die Ihre Erwägungen stützen können, auf.

 

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