Nach und nach gehen Planungen für Veranstaltungen weiter… seit es zaghaft im Sommer, aber immer mehr in Richtung Herbst, Winter und 2021.
Juhu, mag man sich freuen. Und natürlich, es muss und wird weitergehen.
Aber: Keiner weiß, ob COVID-19 nicht wieder zu einem landesweiten Veranstaltungsverbot führt. Klar ist nur, dass der Virus so lange gefährlich bleibt, wie es keinen Impfstoff oder zumindest auch keine Medikamente gibt, oder schon alle immun geworden sind.
Ich kann nur davor warnen, heute nicht in neuen Verträgen an morgen zu denken – eben daran, dass das Ganze wieder von vorne losgehen könnte. Denn:
Zumindest in einigen Fällen können sich Vertragspartner auf Höhere Gewalt berufen. Voraussetzung der Höheren Gewalt ist aber, dass sie unvorhersehbar ist. Ist sie aber unvorhersehbar, wenn COVID-19 im Sommer oder Herbst erneut Veranstaltungsverbote auslösen sollte?
Wenn man diese Diskussionen vermeiden möchte, macht es Sinn, im Vertrag dazu eine Vereinbarung zu treffen. Bspw. mit dem Ziel, dass man sich einig sei, dass selbst bei neuen Verboten bspw. im Sommer trotzdem Unvorhersehbarkeit gegeben ist, und man sich auf Höhere Gewalt berufen könne. Dass jedenfalls ist zumindest für den zahlungspflichtigen Vertragspartner relevant, wenn er nachher nicht auf Stornokosten oder vollen Kosten ohne Veranstaltung sitzen bleiben möchte. Umgekehrt ist das Interesse des zahlungsempfangenden Vertragspartner (bspw. den Vermieter, die Eventagentur) natürlich genau gegensätzlich. Insoweit macht es auch Sinn, einen Kompromiss zu finden.
Egal wie: Hauptsache einigen und die Einigung schriftlich festhalten → damit spart man sich nachher Diskussionen und Unsicherheit.
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