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Heiße Sommertage = Anforderungen an den Arbeitgeber
Von Thomas Waetke
25. Juli 2013
Was im Winter die Kälte mit sich bringt, macht im Sommer die Hitze: Anforderungen auch an den Arbeitgeber, der im Rahmen des Arbeitsschutzes seine Mitarbeiter nicht einfach ohne Weiteres in der Hitze arbeiten lassen darf. Dabei geht es nicht nur um die Büromitarbeiter, sondern auch um die körperlich tätigen Mitarbeiter, die vielleicht noch ständig in der Sonne herumlaufen müssen. Dazu finden sich auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wichtige Hinweise für den Arbeitgeber: Empfehlungen für heiße Sommertage in Arbeitsstätten.
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Empfehlung der BAuA für heiße Sommertage in ArbeitsstättenDie Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat in ihren Empfehlungen für heiße Sommertage in Arbeitsstätten dem Arbeitgeber viele hilfreiche Tipps an die Hand gegeben, wie er seinen Arbeitsschutzpflichten im Sommer zum Schutz seiner Mitarbeiter vor Hitze nachkommen kann.
Empfehlung der BAuA für heiße Sommertage in ArbeitsstättenDie Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat in ihren Empfehlungen für heiße Sommertage in Arbeitsstätten dem Arbeitgeber viele hilfreiche Tipps an die Hand gegeben, wie er seinen Arbeitsschutzpflichten im Sommer zum Schutz seiner Mitarbeiter vor Hitze nachkommen kann.