Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Stadt Heidelberg verurteilt, ihre Sperrzeitverordnung zu ändern. 31 Anwohner hatten Klage erhoben und verlangt, dass die Sperrzeiten (erneut) zum Schutz der Nachtruhe verlängert werden.
Damit die aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendige Nachtruhe von mindestens sechs Stunden eingehalten werden kann, müsste die Sperrzeit unter der Woche bereits um Mitternacht beginnen, in der Nacht von Samstag auf Sonntag spätestens um 2.30 Uhr.
Zuletzt hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Sperrzeitregelung aufgehoben, nach der die Sperrzeiten um 2 Uhr und Donnerstag bis Sonntag um 4 Uhr beginnen sollte.
Kurz darauf verabschiedete der Gemeinderat eine neue Regelung fürSperrzeiten sonntags bis donnerstags ab 1.00 Uhr, donnerstags auf freitags ab 3.00 Uhr und Samstag auf Sonntag ab 4.00 Uhr.
Das Verwaltungsgericht hat aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung ausdrücklich zugelassen. Somit dürfte vermutlich erneut der Verwaltungsgerichtshof die Sache auf den Tisch bekommen.
In vielen anderen Städten konnten sich Betroffene und Gastronomie einvernehmlich einigen.
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