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Hamburgs Rauchverbot für Gaststätten verfassungswidrig?
Von Thomas Waetke
30. August 2011
Das Verwaltungsgericht Hamburg befasst sich aktuell mit einem Fall, in dem sich die Betreiberin einer Gaststätte gegen das Hamburger Nichtraucherschutzgesetz wehrt.
Denn darin sind Ausnahmen vom Rauchverbot mittels eines einzurichtenden Raucherraums nur für Schankwirtschaften („Kneipen“) vorgesehen, nicht aber für Speisewirtschaften („Gaststätten“). Diese Regelung könnte verfassungswidrig sein, da sie gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen könnte. Das Verwaltungsgericht hat diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt; d.h. das Bundesverfassungsgericht entscheidet nun, ob die Hamburgische Regelung (es geht konkret um § 2 Abs. 4) verfassungsrechtlich ok ist oder nicht.
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