Auf einer Hochzeit soll getanzt werden – allerdings nicht, wenn es nach der hamburgischen Landesverordnung gegen Corona geht. Ein Hochzeitspaar hat jetzt aber beim Verwaltungsgericht Hamburg in einem Eilverfahren Recht bekommen: Das allgemeine Tanzverbot ist unwirksam.
An der Hochzeit sollen 51 Personen über 14 Jahren teilnehmen, davon seien 41 bereits vollständig geimpft. In Hamburg handelt es sich dann um eine private Veranstaltung mit 10 Personen (geimpfte Personen zählen nicht mit), für die ein Tanzverbot bestand. Das aber sei aller Voraussicht nach (und darauf kommt es im Eilverfahren an) unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.
Denn ein solches ausnahmsloses Tanzverbot führe dazu, dass auch auf Veranstaltungen nicht getanzt werden dürfe, von denen keine relevante Gefahr für das Infektionsgeschehen ausgehe; damit sei das Tanzen auch dann verboten, wenn bspw. ausschließlich geimpfte Personen an der Veranstaltung teilnehmen würden.
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- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
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