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Hamburg bietet Option für 2G ohne Beschränkungen

Hamburg bietet Option für 2G ohne Beschränkungen

Von Thomas Waetke 26. August 2021

Hamburg hat nun als erstes Bundesland das so genannte 2G-Optionsmodell beschlossen. Für Unternehmer und Veranstalter, die sich dafür entscheiden, nur noch Geimpften und Genesenen Eintritt zu gewähren, entfallen ab nächster Woche Beschränkungen bei der Gästeanzahl und Abstandsgebote. Nur die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt vorerst bestehen. Voraussetzung ist die vorherige Anmeldung und die strikte Kontrolle der Gäste.

Es gibt in Hamburg dann 2 Alternativen:

  • Alternative 1: Der Veranstalter optiert für das 2G-Modell, er darf dann nur noch Geimpfte und Genesene einlassen, dafür entfallen alle Beschränkungen und Maßnahmen bis auf die Maskenpflicht.
  • Alternative 2: Der Veranstalter bleibt bei 3G, kann also auch Getestete einlassen, dafür bleiben aber Beschränkungen und Maßnahmen bestehen.,

Bisher konnte ein Unternehmen schon selbst entscheiden, nur Geimpfte und Genesene einzulassen, es galten/gelten aber die üblichen Beschränkungen trotzdem weiterhin. Hamburg “lockt” aber nun damit, dass eben diese Beschränkungen fallen, wenn man sich für 2G entscheidet.

Klar muss sein, dass dieses Modell ohnehin nur solange funktionieren kann, wie gesichert ist und bleibt, dass durch 2G das Risiko nicht größer würde durch sog. Impfdurchbrüche. Eine aktuelle Studie aus Oxford (England) zeigt auf, dass gerade bei der Delta-Variante die Viruslast bei einem infizierten Geimpften genauso hoch ist wie bei einem Ungeimpften; andere Studien hingehen zeigen, dass die Ansteckungsgefahr dennoch geringer ist. Hier bleibt also auch die wissenschaftliche Erkenntnis abzuwarten.

2G auch bei Dienstleistern

Ein spannendes Problem wird sich auftun, wenn Dienstleister ins Spiel kommen, die einen Auftrag von einem Veranstalter erhalten, der für 2G optiert: Denn dann darf auch der Dienstleister nur geimpfte und genesene Beschäftigte mitbringen. Im Arbeitsrecht allerdings reicht das Weisungsrecht des Arbeitgebers in den meisten Fällen aber nicht so weit, dass er eine Impfung anordnen dürfte.

AGB-Check

Forum Veranstaltungswirtschaft

Das Forum Veranstaltungswirtschaft fordert die neue Variante 2G+PCR und dass im Gegenzug alle Beschränkungen entfallen.

In Baden-Württemberg und NRW gibt es bereits die 2G+PCR-Variante in Bezug auf Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen; mit Blick auf die jüngere Zielgruppe dort haben Diskobetreiber natürlich die Sorge, dass die hohen Kosten für PCR-Tests das Publikum abschrecken könnten.

Immerhin böte die PCR-Testung einem ungeimpften und nicht genesenen Gast die Möglichkeit, an einer 2G-Veranstaltung teilzunehmen. Die Idee ist charmant, alle drei Varianten in der Corona-Verordnung anzubieten, so dass der Veranstalter entscheiden kann. Nur: Eine Planungssicherheit bieten alle drei Varianten nicht, da neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Viruslast oder Ansteckungspotential schnell wieder zu neuen Beschränkungen führen können.

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