Gefühlt steht man als Verantwortlicher bei Veranstaltungen mit einem Bein im Gefängnis. Die Sorge und oftmals Unsicherheit vor Verantwortung veranlasst manche, lieber im “Team Sicherheit” zu bleiben. Andere sind im “Team Action” und wissen oftmals gar nicht, was sie (sich an-) tun.
Wo liegen Grenzen der Verantwortung? Diese Frage wollen wir in unserem Online-Seminar “Haftung” am 12.07.2022 angehen.
Auf den ersten Blick sind manche Fälle scheinbar eindeutig, oftmals machen aber Details den Ausschlag. Ein paar Beispiele:
Conny ist Veranstaltungsleiterin in einem Kongresszentrum und betreut u.a. eine Tagung mit 1000 Teilnehmern. Der Veranstalter hat vertraglich die Aufgabe des Hygienekonzepts übernommen, das aber nicht umgesetzt wird; deshalb kommt es zu einem Schaden. Ist Conny (mit) verantwortlich?
Ein Veranstalter mietet einen Saal in einem Hotel für eine Tagung. Ein Teilnehmer verletzt sich, als er die Treppe zu den Toiletten heruntergeht, weil er über eine Falte im Teppich stolpert und die Treppe herunterfällt. Wer kann aus welchen Gründen für was haftbar gemacht werden?
Moritz hat einen Auftrag erhalten, Aufbauarbeiten in Halle 1 zu betreuen und dafür zu sorgen, dass arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen eingehalten werden. In Halle 2 kommt es zu einem vermeidbaren Unfall. In welchen Fällen kann Moritz mitverantwortlich gemacht werden?
Ansgar-Konstantin hat eine Werbeagentur mit der Produktion eines Werbevideos beauftragt. Das Video ging 2010 online, jetzt, 12 Jahre später, erhält der Arbeitgeber von Ansgar-Konstantin eine Abmahnung einer im Video erkennbaren Person, deren Einwilligung nie eingeholt wurde. Sie fordert 5.000 € Schadenersatz. Wer haftet?
Claudia erhält einen Anruf von einem ihr bekannten Dienstleister, der behauptet, mit Claudia´s im Urlaub befindlichen Kollegen bereits alles besprochen zu haben und bittet Claudia, den vorbereiteten Vertrag zu unterschreiben. Claudia unterschreibt mit dem Zusatz “i.V.”. Der Vertrag hätte aber niemals unterschrieben werden dürfen. Muss Claudia Schadenersatz leisten?
Sie haben eine Leitungsfunktion für eine Veranstaltung. Wann sind Sie für die Fehler von Anita, Moritz & Co. verantwortlich, wann nicht? Was müssen Sie tun, wenn Sie Aufträge erteilen? Was müssen Sie beachten, wenn Mitarbeiter oder Dienstleister für Sie tätig werden?
Können Sie alle Fälle aufklären? Wissen Sie, wie – wenn es denn mal passiert – Sie am besten reagieren sollten? Und mit welchen Mitteln Sie vermeiden können, dass Sie haftbar gemacht werden können?
Diese und andere Fragen bespricht mit Ihnen Rechtsanwalt Thomas Waetke in unserem 2-stündigen Intensiv-Webinar “Haftung” am 12. Juli.
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Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
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