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Haftet man, wenn man privat ein Event besucht?

Haftet man, wenn man privat ein Event besucht?

Von Thomas Waetke 26. Mai 2023

Ich besuche eine Veranstaltung als Privatperson, und erkenne dort Risiken bzw. rechtswidrige Zustände. Bin ich verpflichtet, etwas zu tun –  bspw. wenn ich eine entsprechende Ausbildung habe? Solche Fragen zur Haftung bekomme ich oft gestellt, daher möchte ich in diesem Beitrag darauf eingehen.

Ein konkretes Beispiel:

Anna ist Meisterin für Veranstaltungstechnik und seit vielen Jahren erfolgreich im Geschäft. Sie besucht abends mit Freunden ein Konzert. In der Location stellt sie fest, dass diverse Aufbauten nicht ordnungsgemäß aufgestellt wurden. Sie überlegt, ob und was sie nun tun soll, bzw. ob sie sich strafbar machen würde, wenn sie nichts unternehmen würde.

Man muss dazu sagen: Nur, weil man eine spezifische Ausbildung oder spezifische Kenntnisse hat, wird man nicht für alles verantwortlich, was um einen herum passiert. Dann dürften ja Spezialisten privat gar nicht mehr aus dem Haus, weil man überall Mängel finden würde.

Tatsächlich muss man differenzieren:

  • Anna ist tatsächlich privat auf der Veranstaltung = ohne Auftrag. Wenn sie dann etwas sieht, das rechtswidrig ist, fällt ihr keine Verantwortung zu; quasi eher aus moralischen Gründen kann sie aber den Verantwortlichen informieren. Sollte sie das Gefühl haben, es seien Menschenleben konkret in Gefahr, kann sie bspw. auch die Polizei rufen.
  • Anna ist privat da, und sie mischt sich ein bzw. greift ein bzw. arbeitet mit, um die Fehler abzustellen. Hier kann es bereits sein, dass sie die neutrale Grenze überschreitet in Richtung (Mit-)Haftung.
  • Anna ist wieder privat da, aber sie wird von anwesenden Mitarbeitern als Kollegin erkannt, es kommt zur Plauderei, Anna gesellt sich dazu; nun könnten die Mitarbeiter denken: Wenn Anna nichts sagt, kann es ja nicht so schlimm sein, was wir hier machen. Auch hier könnte also versehentlich bzw. unbewusst eine kritische Grenze überschritten werden. Das wird umso kritischer, wenn Anna eine Veranstaltung bei ihrem Arbeitgeber besucht, und womöglich anwesende Mitarbeiter nicht erkennen, dass sie nur privat da ist; je höher ihre Position im Unternehmen, desto mehr muss sie dafür sorgen, dass sie erkennbar nicht im Dienst ist und keine Verantwortung übernehmen möchte.

Es kann bspw. für Polizeibeamte Situationen geben, in denen sie zum Handeln verpflichtet sind, auch wenn sie eigentlich privat vor Ort sind (das können bspw. sog. Fortsetzungsstraftaten sein, die der Beamte privat beobachtet).

Eine andere Frage ist, ob eine Fachfrau bzw. ein Spezialist im Schadensfall mehr tun muss als der Durchschnittsbürger, bspw. wenn sich ein Mensch verletzt hat. Diese Frage wird man sicherlich bejahen müssen, d.h. von Spezialisten wird mehr Tatkraft erwartet als von Nicht-Spezialisten.

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