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Haftet der Staat für schlechte Gesetze?

Haftet der Staat für schlechte Gesetze?

Von Thomas Waetke 14. August 2019

Es kommt nicht selten vor, dass Gesetze bzw. einzelne Normen von Gerichten für unwirksam erklärt werden. Der Schuldige ist dann schnell ausgemacht: Der Gesetzgeber.

Das Ärgerliche: Eine unwirksame Vorschrift kann dazu führen, dass bei den von der Vorschrift betroffenen Personen ein Schaden eintritt.

Ein aktuelles Beispiel ist § 24 UrhG: Die Möglichkeit der freien Bearbeitung hat der Europäische Gerichtshof vor wenigen Tagen für europarechtswidrig erklärt. D.h. derjenige Verwerter, der sich bislang auf die freie Bearbeitung berufen konnte, kann es spätestens jetzt eben nicht mehr.

Kann der Betroffene dann vom Staat Schadenersatz verlangen?

Tatsächlich gibt es eine Anspruchsgrundlage gegen den Staat, die sog. Amtshaftung in § 839 BGB.

Der Bundesgerichtshof hat aber gerade bei unwirksamen Vorschriften bereits in den 70er Jahren entschieden:

„Die für die Gesetzgebung verantwortlichen Amtsträger haben in der Regel Amtspflichten lediglich gegenüber der Allgemeinheit, aber nicht gegenüber bestimmten Einzelpersonen oder Personengruppen zu erfüllen“

Das heißt: Weil Gesetze für alle da sind, kann der Einzelne keinen Schadenersatz geltend machen, wenn das Gesetz unwirksam ist.

Hm. Auch ein Veranstalter könnte ja auf die Idee kommen: Meine Veranstaltung ist für alle da, also schulde ich dem Einzelnen keinen Schadenersatz, wenn er sich verletzen sollte. Naja, man kann sich denken, dass das dann doch nicht funktionieren wird…

Aus Sicht des Staates aber dürfte es ja zumindest nachvollziehbar sein: Denn würde der Staat für falsche Vorschriften haften müssen, dann könnten Einzelne natürlich die gesetzgeberische Arbeit des Staates gefährden, was letztlich wieder die Allgemeinheit treffen würde.

 

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