Am Freitag Abend fand im Stadion des FC Bayern München ein Bundesligaspiel statt. Auf TV-Bildern wurden Funktionäre und Gäste in Gruppen ohne Abstand und Maske auf der Tribüne gesehen. Diese Aufnahmen in einem ansonsten nahezu leeren Stadion haben für Aufruhr gesorgt, sogar die bayerische Gesundheitsministerin hat sich eingeschaltet. Der Verein berief sich auf eine Regelung in der bayerischen Corona-Verordnung, nach der eine Gruppe von bis zu 10 Personen zusammen sitzen durfte.
Dieser Vorfall zeigt schön, wie man eine Verordnung richtig lesen kann/muss, daher schauen wir uns das mal genauer an.
In § 9 sind die Bedingungen für Sportveranstaltungen geregelt. Im dortigen Absatz 2 heißt es in Bezug auf die Bundesligaspiele:
Für bundesweite Sportveranstaltungen gilt:
- Der Veranstalter hat zur Minimierung des Infektionsrisikos ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und zu beachten, das auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen ist.
- Für die Zulassung von Zuschauern gilt:
- Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen Zuschauern, die nicht zu dem in § 2 Abs. 1 bezeichneten Personenkreis gehören, eingehalten werden kann. …
Von dort wird auf § 2 Absatz 2 verwiesen, wo es heißt:
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur gestattet
- mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder
- in Gruppen von bis zu 10 Personen.
Auf die dortige Nr. 2 hatte sich der FC Bayern München berufen: Es seien nur 10 Personen nebeneinander gesessen.
Allerdings hat man dann wohl die allgemeine Regelung in § 1 Absatz 1 übersehen, in der es heißt:
Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
Und hieran hat es wohl tatsächlich gemangelt, denn Platz hat es genug gegeben.
D.h. nur, weil das Zusammensein von 10 Personen erlaubt ist, heißt es nicht, dass damit andere Regelungen außer Kraft gesetzt wären. Denn ein Abstand war offenkundig möglich, weil das Stadion nahezu leer war. Und hätten dann einzelne Personen doch mal ein Gespräch führen wollen, hätte man sich für das Gespräch nebeneinander setzen können.
Außerdem stellt sich die Frage, ob die Formulierung in § 9 Absatz 2 Nr. 2 nicht verfassungsgemäß dahingehend ausgelegt werden müsste, dass sich der Verweis nicht auf § 2 Absatz 1 insgesamt bezieht, sondern nur auf die dortige Nr. 1 (“Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands…”).
Hinzu kommt, dass die DFL ein eigenes Hygienekonzept erstellt hat, das auch gemäß § 9 Absatz 1 zu beachten war; dort heißt es u.a. (wenn zum Spielzeitpunkt in München weniger als 35 Neu-Infektionen pro Woche pro 100.000 Einwohner festgestellt wurden):
Alle Personen sind zum Tragen des Mund-Nasen-Schutz verpflichtet, sofern der Mindestabstand von 1,50 m nicht einzuhalten ist.
Ab 35 Neuinfektionen wäre nach dem DFL-Konzept sogar ein permanentes Tragen des Mund-Nasen-Schutz verpflichtend.
Das heißt: Die Gruppe hätte so nicht zusammensitzen dürfen.
Genaues Hinschauen hilft :-)
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
Kontakt: info@eventfaq.de oder Telefon 0721 1205060.
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- vorvertrag-final-web-829x100_alternative: © Foto: fotofabrik, stock.adobe.com / Bannergestaltung: kollarneuber.de
- EventFAQ Webinare quer: © Foto: Shawn Hempel stock.adobe.com / Bannergestaltung: kollarneuber.de
- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Old Trafford Stadion: © nmoodley - pixabay.com