Immer wieder werde ich gefragt: Thomas, gibt es ein Urteil zu der Frage XY?
In Deutschland gibt es ca. 750 Zivilgerichte (d.h. solche Gerichte, die für Klagen über Schadenersatz oder Zahlung bei Absage einer Veranstaltung zuständig sind), und pro Jahr werden ca. 1,2 Mio zivilrechtliche Klagen bei Amts- und Landgerichten eingereicht, es gibt pro Jahr ungefähr ebenso viele erledigte Verfahren. Würde man das auf Leitzordner umrechnen, entspräche die Menge der Urteile ca. 24.000 Ordnern. Würde man alle Ordner nebeneinander stellen wollen, ergäbe das eine Breite von ca. 1.900 Metern. Und das jedes Jahr.
Die “Frage XY” muss man nun in den 24.000 Leitzordnern wiederfinden, aber:
Allerdings wird nicht jedes Urteil veröffentlicht. D.h. natürlich kann es sein, dass es zur Frage XY bereits Urteile von mehreren Gerichten gibt – aber wenn weder Kläger, Beklagter noch deren Anwälte oder das Gericht das Urteil veröffentlichen, dann bekommt außer den Verfahrensbeteiligten natürlich niemand etwas davon mit.
Dann müssen die Urteile von demjenigen, der sie veröffentlicht, auch ordentlich verschlagwortet worden sein. Oder man muss kreativ verschiedene in Betracht kommende Schlagworte bei der Suche probieren.
Als Anwälte bekommen wir täglich mehrere Newsletter verschiedener Fachverlage und monatlich mehrere Fachzeitschriften (ja, noch in Papier :-)). Daneben haben wir Zugriff zu einer großen Datenbank speziell für Urteile und Fachaufsätze, und natürlich gibt es noch das freie Internet und Webseiten anderer Anwälte.
Allerdings findet man nicht “einfach so” das passende Urteil: Ein Urteil befasst sich mit einem konkreten, individuellen Sachverhalt und entscheidet über diesen einen Sachverhalt. Das heißt: Wir müssen zunächst einmal den Sachverhalt lesen und mit dem von uns gesuchten Frage XY abgleichen: Besteht eine Vergleichbarkeit?
Dann muss man lesen (und verstehen), wie das Gericht seine Entscheidung begründet hat. Da Urteile naturgemäß Sachverhalte betreffen, die schon etwas länger zurückliegen, muss auch geprüft werden, ob sich die Vorschriften zwischenzeitlich verändert haben, auf die sich das Urteil stützt.
Und dann kann ich sagen: “Ja, dazu gibt es ein Urteil”, oder “nein”.
Übrigens: Eine Aufstellung der wichtigsten und veröffentlichten Urteile zu Corona finden Sie hier.
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