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Gewerbeordnung: 150 Jahre alt und immer noch aktuell

Gewerbeordnung: 150 Jahre alt und immer noch aktuell

Von Thomas Waetke 16. Januar 2020

Die Gewerbeordnung hatte am 21.06.1869 Geburtstag, ist also zwischenzeitlich über 150 Jahre alt – und damit eines der ältesten Regelwerke in Deutschland.

Unter anderem finden sich – auch bereits uralt – in der Gewerbeordnung grundlegende Regelungen zum Arbeitsvertrag (ab § 105).

Außerdem:

Zulassung von Bewachungsunternehmen / Bewacherregister

In einem relativ neuen § 11 b gibt es Regelungen zum sog. Bewacherregister.

In § 34 a sind die Voraussetzungen für den Betrieb eines Sicherheitsdienstes geregelt, aber auch wann das Personal eine Sachkundeprüfung ablegen muss.

Reisegewerbe

Für das “fahrende” Gewerbe, Schausteller, Imbissbudenbetreiber, Beschicker, aber auch Veranstalter können die Anforderungen des Reisegewerbes zutreffen, so dass u.a. eine Reisegewerbekarte notwendig ist (vgl. § 55).

Festsetzung

Für die Veranstaltungsbranche wichtige Regelungen finden sich darin: Nämlich die sog. “Festsetzung” von Ausstellungen, Märkten, Messen oder Volksfesten.

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