Die Gewerbeordnung hatte am 21.06.1869 Geburtstag, ist also zwischenzeitlich über 150 Jahre alt – und damit eines der ältesten Regelwerke in Deutschland.
Unter anderem finden sich – auch bereits uralt – in der Gewerbeordnung grundlegende Regelungen zum Arbeitsvertrag (ab § 105).
Außerdem:
Zulassung von Bewachungsunternehmen / Bewacherregister
In einem relativ neuen § 11 b gibt es Regelungen zum sog. Bewacherregister.
In § 34 a sind die Voraussetzungen für den Betrieb eines Sicherheitsdienstes geregelt, aber auch wann das Personal eine Sachkundeprüfung ablegen muss.
Reisegewerbe
Für das “fahrende” Gewerbe, Schausteller, Imbissbudenbetreiber, Beschicker, aber auch Veranstalter können die Anforderungen des Reisegewerbes zutreffen, so dass u.a. eine Reisegewerbekarte notwendig ist (vgl. § 55).
Festsetzung
Für die Veranstaltungsbranche wichtige Regelungen finden sich darin: Nämlich die sog. “Festsetzung” von Ausstellungen, Märkten, Messen oder Volksfesten.
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