Gesprächstermin mit Rechtsanwalt Thomas Waetke
Es sind nach dem Webinar noch Fragen offen geblieben? Oder Sie wollen gern mit Rechtsanwalt Thomas Waetke über Ihre individuelle Rechtsfrage zu Ihrer Veranstaltung sprechen?
Dann vereinbaren Sie gern mit unseren Experten, Rechtsanwalt Thomas Waetke einen Gesprächstermin.
Und so funktioniert es:
- Klicken Sie auf „Termin buchen“
- Teilen Sie uns Ihre Daten und Anliegen kurz im Terminbuchungs-Fomular mit
- Rechtsanwalt Thomas Waetke ruft Sie zum vereinbarten Termin an und bespricht Ihr Anliegen mit Ihnen
Sollte bei Ihnen die vorgeschlagenen Termine gar nicht passen, schreiben Sie uns gern eine kurze E-Mail.
Weitere Einzelheiten können Sie den untenstehenden FAQ entnehmen.
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Gesprächstermin mit Thomas Waetke
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FAQ
Jeder, der eine rechtliche Fragestellung zu seiner Veranstaltung hat. Ganz gleich ob Veranstaltungsplaner, Projektleiter, Veranstalter, Agenturinhaber oder Dienstleister der Branche.
Wir sind Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Veranstaltungsrecht. In diesem Bereich sind wir fit und kompetent. Notfalls werden wir Ihnen selbstverständlich sagen, wenn Ihre Fragen nicht unsere Kompetenz treffen.
Grundsätzlich:
- Ausländische Sachverhalte bzw. Sachverhalte mit Auslandsbezug sind nicht geeignet für die Erstberatung.
- Fragen zu Überbrückungshilfen, Krediten usw. fallen nicht unter unsere Expertise.
- Fragen zu betriebswirtschaftlichen Problemen ebenso, aber hier können wir sie gern an einen uns persönlich gut bekannten Experten vermitteln.
Bei der Terminbuchung geben Sie eine Telefonnummer an – achten Sie darauf, dass Sie zu dem Termin unter eben dieser Telefonnummer auch wirklich erreichbar sind! Wir bitten um Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen nur 1 x anzurufen versuchen.
- Wir rufen Sie an.
- Wir behalten uns eine Verzögerung von 15 Minuten vor, d.h. es kann sein, dass wir bis zu 15 Minuten nach dem Termin erst bei Ihnen anrufen.
- Die Gesprächszeit ist auf 20 Minuten begrenzt.
- Bitte seien Sie nicht „böse“, wenn wir uns – im allseitigen Interesse – am Telefon kurz und knapp halten und nicht „plaudern“.
Hinweis bei möglichen Fragen zu einem Rechtsstreit: Aus berufsrechtlichen Gründen dürfen wir keine sog. „widerstreitenden Interessen“ vertreten. D.h. wir dürfen nicht beide Parteien eines möglichen Rechtsstreits beraten. Daher werden wir Sie gleich am Anfang fragen, wie der (auch potentielle) Gegner bzw. Vertragspartner heißt. Sollte es sich dabei zufälligerweise um einen Mandanten von uns handeln, darf eine Beratung nicht erfolgen.
Ja, das Telefonat ist kostenlos. Die Gesprächszeit ist auf 20 Minuten begrenzt.
Sollte die Zeit nicht ausreichen, um Ihre Fragen zu klären, entscheiden wir, ob die kostenfreie Beratung noch fortgesetzt wird, oder wir stimmen etwaige Kosten mit Ihnen im Voraus ab.
Bezüglich unserer Haftung usw. gelten die Bestimmungen aus § 3 unserer AGB:
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen/Kaufleute, nicht an Verbraucher/Privatpersonen.
- Zum von Ihnen ausgewählten und gebuchten Zeitpunkt werden wir Sie unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer anrufen. Aus Praktibilitätsgründen werden wir grundsätzlich nur einmal anrufen, daher bitten wir, dass Sie sich zu dem Termin frei halten. Außerdem behalten wir uns eine Verzögerung von 15 Minuten vor, d.h. es kann sein, dass wir Sie bis zu 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin anrufen.
- Die Erstberatung ist zeitlich wie angegeben begrenzt. Innerhalb dieser Zeit ist das Gespräch kostenfrei. Sollte auf Ihren Wunsch hin die Beratung fortgesetzt werden, werden wir mit Ihnen die Gebühren abstimmen.
- Die Erstberatung erfolgt telefonisch/mündlich.
- Wir können die kostenfreie Erstberatung jederzeit ablehnen bzw. beenden.
- Sie sind verpflichtet, uns zu Beginn der Erstberatung den Namen ihres (ggf. auch nur potentiellen Gegners) zu nennen, damit wir berufsrechtliche Interessenkollisionen prüfen können. Ist der Gegner bereits bei uns Mandant, dürfen wir keine (Erst-)Beratung vornehmen. Übrigens: Wir unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, d.h. alle an uns herangetragenen Informationen unterliegen einer strengen Vertraulichkeit.
- Haftungsbegrenzung:
- Ihr Anspruch aus dem Vertragsverhältnis mit uns ist auf Ersatz eines durch uns fahrlässig verursachten Schadens gemäß § 52 Absatz 1 Nr. 2 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BRAO) auf die vierfache Höhe der Mindestversicherungssumme von EUR 250.000,00, somit auf insgesamt EUR 1.000.000,00 (in Worten: eine Million Euro) begrenzt.
- Sollten wir einen Schaden verursachen, der zu einer Einstandspflicht führt, so wird durch diese Vereinbarung unsere Ersatzpflicht begrenzt.
- Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung Ihres Lebens, Ihres Körpers oder Ihrer Gesundheit.
- Als Gerichtsstand wird das je nach Streitwert zuständige Amtsgericht oder Landgericht Karlsruhe vereinbart.
- Es gilt deutsches Recht.
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