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Gesetzlicher Sonderstatus für Freie Mitarbeiter?

Gesetzlicher Sonderstatus für Freie Mitarbeiter?

Von Thomas Waetke 17. Januar 2020

Der CDU-Wirtschaftsrat setzt sich bei der Regierung dafür ein, Freien Mitarbeitern der IT-Branche und ihren Auftraggebern zu ermöglichen, rechtssicher zusammenzuarbeiten: Denn allzu schnell landet man in der Diskussion der Scheinselbständigkeit. Als Lösung wird vorgeschlagen, einen gesetzlichen Sonderstatus zu schaffen, wenn der Freie Mitarbeiter ein Einkommen von mehr als 80.000 Euro pro Jahr habe oder wenn er für seine Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber einen staatlich geprüften Mustervertrag abschließe.

Es lohnt sich in jedem Fall, über einen gesetzlich geregelten “Sonderstatus” nachzudenken – vielleicht ja nicht nur für die IT-Branche. Ob allerdings das Kriterium des Einkommens oder eines Mustervertrages der Weisheit letzter Schluss ist, ist fraglich: Denn nur weil ein Vertrag mit einem bestimmten Inhalt geschlossen wurde, bedeutet das ja nicht, dass dieser Vertrag auch gelebt wird, und insbesondere der Auftraggeber ganz bewusst die postiven Aspekte der Arbeitnehmereigenschaft anstreben, aber die negativen Aspekte verhindern will.

Denn nicht umsonst argumentieren die Gerichte, übrigens auch auf EU-Recht basierend, mit dem Schutz des Mitarbeiters als Arbeitnehmer.

 

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  • Mehrere Würfel mit Fragezeichen zwischen zwei Händen: © sdecoret - Fotolia.com