Geschäftsgeheimnis

Begriff aus dem Lexikon
Geschäftsgeheimnis

Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) zwingt den Unternehmer, aktiv seine „Geheimnisse“ zu schützen. Macht er das nicht, ist auch sein Geheimnis nicht (mehr) geschützt.

Es verlangt von demjenigen, der sich auf den Schutz seines Geschäftsgeheimnisses berufen will, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen: Solche, die der Wichtigkeit des Geheimnisses entsprechen:

Hinweis
Je wichtiger das Geheimnis für das Unternehmen, desto mehr muss der Unternehmer aktiv tun, um es zu schützen (das muss er im Streitfall auch beweisen können!).

Baut der Unternehmenserfolg auf bspw. eine Software, eine besondere Idee, ein riesiges Netzwerk, einen großen Datenbestand usw., dann muss das Unternehmen solche Sachen auch entsprechend schützen. Dann hilft ihm das GeschGehG auch dabei, wenn sein „Geheimnis“ missbraucht wird: Durch Mitarbeiter, durch ehemalige Mitarbeiter, durch Kunden, durch Dienstleister usw.

Achtung!
Wer also die notwendigen Geheimhaltungsmaßnahmen nicht schafft, der kann sich nicht auf den (hohen) Schutz aus dem GeschGehG berufen!

Er ist dann zwar nicht völlig schutzlos, aber er verliert unnötigerweise einen starken Schutz: Es gelten dann nur noch die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen für Geheimnisverletzungen. Da das GeschGehG aber eine eigene Rechtsgrundlage schafft, werden die Gerichte künftig umso zurückhaltender sein, aus „sonstigen“ gesetzlichen Bestimmungen einen Geheimnisschutz herzuleiten.

Was kann ein Geschäftsgeheimnis sein?

  • Adressverzeichnisse, Kundenlisten, Kundendateien
  • Angebotsunterlagen
  • Bezugsquellen, Lieferantenlisten
  • Geschäftsstrategien
  • Kalkulationen, Kosteninformationen, Kostenschätzungen, Preislisten, Vorzugspreise, Rabatte
  • Konstruktionspläne
  • Lohndaten
  • Umsatzzahlen

Wer kann ein Geheimnis missbrauchen?

  • Kunden
  • Dienstleister
  • Wettbewerber
  • Mitarbeiter (man denke vor allem an Mitarbeiter, die bald kündigen oder denen gekündigt wurde)

Wie kann man seine Geheimnisse schützen?

  • Vereinbarungen über die Geheimhaltung,
  • Vergabe von Passworten und Zugangscodes,
  • abgestufte Zugangskonzepte zu den Informationen,
  • eingeschränkte Zutrittsmöglichkeiten,
  • Technischer Schutz, z.B. Stahltür, Schloss, Alarmanlagensicherung usw.
  • Sicherheitssysteme gegen Einbruch,
  • Verschluss in einem Tresor,
  • Einschluss in einem Schrank,
  • Anweisungen an Mitarbeiter zum Umgang mit der Information,
  • Blickschutzeinrichtungen insb. für Laptops und Handys (bspw. im Zug),
  • Kontrolle der Maßnahmen auf Einhaltung, Aktualität und Geeignetheit usw.
Achtung!
Dokumentieren Sie diese Maßnahmen und deren Umsetzung – Sie müssen das später auch beweisen können.

MEINE EMPFEHLUNG

Schritt 1

Identifizieren Sie denkbare Geschäftsgeheimnisse in Ihrem Unternehmen. In diesem ersten Schritt geht es noch nicht um Bedeutung und Wichtigkeit, sondern erstmal um eine Sammlung.

Schritt 2

Kategorisieren Sie diese Geheimnisse nach ihrer Wichtigkeit für das Unternehmen, z.B.: Weniger wichtig, wichtig, sehr wichtig, extrem wichtig.

Schritt 3

Ordnen Sie jeder dieser Kategorien geeignete Maßnahmen zu: Die Intensität der Maßnahmen muss zur Bedeutung der Geheimnisse “passen”.

Schritt 4

Dokumentieren Sie diese Einteilung und die Maßnahmen. Unterweisen Sie bei Bedarf Ihre Mitarbeiter.

Schritt 5

Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Kategorisierung, Einteilung und Maßnahmen noch

  • aktuell und
  • ausreichend

sind. Nehmen Sie diese Prüfung auch außerplanmäßig vor, wenn

  • es ein neues Geheimnis gibt, oder
  • Sie festgestellt haben, dass ein Geheimnis verletzt wurde oder doch falsch kategorisiert wurde.

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