Gerichtsurteil: Mieter muss bei Absage des Events die Beherbergung nicht voll bezahlen
Von Thomas Waetke 16. Juni 2021Das Oberlandesgericht Köln hat ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben und damit die Rechte von Mietern gestärkt, die Hotelzimmer mieten, um eine Veranstaltung besuchen zu können: Das Risiko, dass die Veranstaltung ausfällt, wegen der allein die Hotelzimmer gebucht werden, muss nicht allein der Mieter tragen.
Das Oberlandesgericht halbierte damit die Miete für die Hotelzimmer, d.h. das Hotel bekommt nur die Hälfte der vereinbarten Zimmermieten.
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