Oftmals wird übersehen, dass für eine geplante Veranstaltung eine Genehmigung notwendig ist. Eine Rolle dabei spielen Genehmigungen, die einem Veranstalter erlauben, an einem dafür eigentlich gar nicht vorgesehenen Ort seine Veranstaltung durchführen zu dürfen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte kürzlich entschieden, dass kommerzielle Fitnesstrainings mit bis zu 20 Teilnehmern in öffentlichen Parks genehmigungspflichtig seien.
Hintergrund ist, dass zwischen einem erlaubnisfreien Allgemeingebrauch und einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung zu unterscheiden ist. Die Kursangebote seien eine Sondernutzung, so das Gericht: Wegen der starken Nutzung der Parks und der “knappen Ressourcen” sei klar, dass kommerzielle Veranstaltungen durch Behörden genehmigt werden müssten, um auch konkurrierende Angebote angemessen berücksichtigen zu können.
Empfehlung: Es macht immer Sinn, sich frühzeitig mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Genehmigung für die geplante Veranstaltung notwendig wird. Hierbei können wir Sie gerne unterstützen: Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@eventfaq.de oder nutzen Sie unser Onlineformular.
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