Gemeinnützigkeit schützt nicht vor…
Von Thomas Waetke 22. März 2011Viele (gemeinnützige) Vereine glauben, in vielerlei Hinsicht privilegiert zu sein. Dies mag auf das Steuerrecht zutreffen, aber in vielen anderen Bereichen ist der gemeinnützige Verein genauso zu behandeln wie jeder andere.
So ändert bspw. die Gemeinnützigkeit nichts daran, dass…
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der Verein GEMA-Gebühren zahlen muss, wenn er bei einer öffentlichen Veranstaltung Musik spielt;
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der Verein als Veranstalter bzw. die Mitglieder haften gegenüber dem Besucher und Vertrags genauso wie ein nicht-gemeinnütziger Veranstalter;
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der Verein Künstlersozialabgaben bezahlen muss, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Lesen Sie dazu unsere News vom 03.03.2011 KSK für Vereine;
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bei öffentlichen Veranstaltungen das Jugendschutzgesetz, Gaststättengesetz usw. gilt.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Autor hier auf EVENTFAQ. Hier lesen Sie mehr über mich.
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