Eine Wanderung in die Berge ist für einen Mann mit einem schweren Unfall zu Ende gegangen: Er war 2016 zu Besuch in einer Berghütte; als er durch einen Notausgang ins Freie gegangen war, stürzte er ca. 3 Meter in die Tiefe: Vor der Tür befand sich eine kleine Plattform, die keine Geländer hatte. Der Mann ist seitdem querschnittsgelähmt.
Das Landgericht München hat nun entschieden, dass der Betreiber der Berghütte 60% des gesamten Schadens tragen muss: Es fehlte eine Absturzsicherung, so dass die Plattform auch im Falle eines Stromausfalls bei Dunkelheit nicht sicher begehbar war. Mit einem solch eklatanten Mangel müsse man auch nicht rechnen. Außerdem kam es in der Vergangenheit an dieser Stelle bereits zu Unfällen, so dass de Gefahrenstelle auch nicht unbekannt war.
Auf der anderen Seite sprach das Gericht dem Geschädigten ein Mitverschulden von immerhin 40% zu: Er war alkoholisiert und hatte die Eigenschaft als Notausgang nicht beachtet: Hätte er den normalen weg gewählt, wäre nichts passiert.
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