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Gastwirt verklagt Finanzminister wegen Steuerungerechtigkeit

Gastwirt verklagt Finanzminister wegen Steuerungerechtigkeit

Von Thomas Waetke 17. Februar 2020

Ein Gastronom aus Baden-Württemberg hat den Finanzminister verklagt: Der müsse dafür sorgen, dass der ordnungsgemäß steuerzahlende Unternehmer nicht benachteiligt werde gegenüber Unternehmen, die Steuern hinterzögen. Der Finanzminister müsste mehr tun, um Steuerbetrug zu verhindern.

Denn tatsächlich hilft die Bonpflicht und Sicherungssoftware nicht, wenn sich ein Unternehmen für eine offene Ladenkasse entscheide: Der Unternehmer kann nämlich wählen, ob er eine elektronische Registrierkasse einsetzt oder eine offene Ladenkasse. Nur wenn er sich für die elektronische Registrierkasse entscheidet, muss er auch (ab September) eine Sicherungssoftware einsetzen und (bereits ab Januar) einen Kassenbon an jeden Kunden aushändigen.

Wenn er sich aber für die offene Ladenkasse entscheidet, reicht ein Schuhkarton, in dem er seinen Barumsatz sammelt.

Diese Auswahlmöglichkeit hält der Gastronom für verfassungswidrig: Wer wolle, entscheide am Abend selbst, wie viel Umsatz er in seine Bücher schreibe. Mit einer Prüfung durchs Finanzamt müsse er statistisch alle 70 Jahre rechnen. Und wenn er tatsächlich erwischt werde, dann könne man ihm allenfalls den einen geschönten Tagesumsatz nachweisen. Wie solle man beweisen, dass er das schon das ganze Jahr über so mache, beklagt er sich.

In der ersten Instanz vor dem Finanzgericht hat der Gastronom bereits eine Niederlage erlitten: Es gibt kein Recht im Unrecht, so das Gericht.

Das heißt: Wenn andere rechtswidrig handeln, und man selbst wird auch dabei erwischt, kann man sich nicht darauf berufen, dass man nicht anders behandelt werden dürfte als alle anderen.

Wir kennen das auch bspw. von der Arbeitszeit: Mehr als nur ein Unternehmen verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz. Bspw. nach einem Unfall oder einer Anzeige wird ein Veranstalter kontrolliert. Er kann nun nicht verlangen, milde(r) kontrolliert zu werden, nur weil mutmaßlich alle anderen Unternehmen auch rechtswidrig handeln aber nicht kontrolliert werden.

Das Verfahren liegt nun beim Bundesfinanzhof. Schauen wir mal, was passiert.

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