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Gaststätten sind keine Raucherclubs
Von Thomas Waetke
8. April 2011
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass eine Gaststätte nicht einfach ein Schild „Raucherclub“ an die Tür hängen kann, um damit das gesetzliche Rauchverbot zu umgehen.
Eine Gaststätte hatte sich insgesamt zum Raucherclub erklärt, das aber hatte das Oberverwaltungsgericht als unzulässig erklärt. Die NRW-Landesregierung will nun etwaige Gesetzeslücken im Nichtraucherschutzgesetz schließen, insbesondere mit Blick eben auf das Thema Raucherclubs.
Informationen zum Nichtraucherschutzgesetz NRW u.a. finden Sie links in der Rubrik Rauchverbot/Nichtraucherschutz.
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