Immer wieder kommt es zum Streit um die Frage, wer was erfunden bzw. wer welche Rechte an etwas hat. Das Rechtsgebiet Urheberrecht ist deshalb auch so “befremdlich”, weil dort durchaus eigenartige Regeln herrschen.
Hintergrundinfo
Hier geht es um einen Spruch: In den 70er Jahren schuf der Künstler Bernhard-Viktor Christoph-Carl von Bülow, besser bekannt unter dem Namen “Loriot”, den Sketch “Weihnachten bei Hoppenstedts”. In diesem Sketch legte Loriot “Opa Hoppenstedt” das Zitat “Früher war mehr Lametta” in den Mund.
Ein Unternehmen vertreibt u.a. T-Shirts mit dem Aufdruck “Früher war mehr Lametta”. Die Alleinerbinnen des am 22.08.2011 verstorbenen Loriots wollten dem Unternehmen den Vertrieb der T-Shirts in einem Eilverfahren verbieten lassen, da das Zitat urheberrechtlich geschützt sei.
Das aber sahen das Landgericht und das Oberlandesgericht München anders.
Dem kurzen Satz “Früher war mehr Lametta” fehle bei der maßgeblichen isolierten Betrachtung die hinreichende Schöpfungshöhe für einen Schutz nach § 2 UrhG: Seine Besonderheit und Originalität erfahre dieser Satz durch die Einbettung in den Loriot-Sketch “Weihnachten bei Hoppenstedts” und die Situationskomik. Blende man aber die Einbettung in den Sketch und auch den Umstand aus, dass Sketch samt “Früher war mehr Lametta” von dem fraglos bekannten und bedeutenden Künstler Loriot stamme, handele es sich um einen eher alltäglichen und belanglosen Satz, der entweder schlicht zum Ausdruck bringe, dass früher mehr Lametta benutzt wurde, oder – unter Verwendung des Wortes “Lametta” als Metapher – dass früher mehr Schmuck, Glanz, festliche Stimmung oder Ähnliches war. Selbst in der zweiten Deutungsmöglichkeit genüge die Verwendung einer einfachen Metapher im Anschluss an die alltägliche und gängige Eingangswortfolge “Früher war mehr” nicht, um hier eine Originalität oder Individualität anzunehmen, welche übliche und alltägliche Ausdrucksformen deutlich überrage.
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