Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil nochmals klargestellt, dass bei einer Betriebsfeier das Überschreiten der Freigrenze von 110 Euro Kosten pro Arbeitnehmer der Gesamtbetrag lohnsteuerpflichtig wird.
In den Betrag hineinzurechnen sind auch Reisekosten.
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Die beauftragte Eventagentur muss dies bei der Kalkulation berücksichtigen: Schon ein geringes Übersteigen der Freigrenze verursacht deutliche Mehrkosten des Arbeitgebers.
Ein ähnlicher Fall eines anderen Senats des Finanzgerichts Düsseldorf ist gerade in der Revision beim Bundesfinanzhof: Dort geht es um die Frage, ob die geplante Teilnehmerzahl oder die tatsächliche Teilnehmerzahl maßgeblich ist (siehe unsere News Berechnung der Teilnehmerzahl beim Betriebsfest).
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