Freiburger Fußball-Stadion: Keine Spiele in Ruhe- und Nachtzeiten
Von Thomas Waetke 17. September 2020Das neue Fußballstadion des SC Freiburg sorgt für einige Gerichtsprozesse um Lärmschutz der Anwohner. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim läuft ein Eilverfahren seit 2019, das bereits damals Fußballspiele zu bestimmten Zeiten untersagt hatte und aus formellen Gründen kürzlich wieder fortgesetzt wurde.
Aber auch jetzt blieb der Verwaltungsgerichtshof seiner Linie treu und und erlaubt nur solche Spiele, die im Wesentlichen außerhalb der Ruhezeiten nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung – also täglich 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr und sonntags 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr – stattfinden sollen. Nach Ansicht des VGH würde es nicht schaden, wenn sie eventuell unwesentlich in diese Ruhezeiten hineinreichen würden.
Lediglich Spiele im Rahmen des DFB-Pokals, der UEFA Europa League und der UEFA Champions League dürften ausnahmsweise auch im Wesentlichen in den genannten Ruhezeiten stattfinden und gegebenenfalls sogar in die Nachtzeit (ab 22:00 Uhr) hineinreichen.
Jedenfalls hat der Verwaltungsgerichtshof die normalen Fußballspiele – anders als die Baugnehmigung – nicht als seltene Ereignisse im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung eingestuft. Seltene Ereignisse in diesem Sinne setzten eine besondere, vom Normalbetrieb qualitativ abweichende Betriebssituation voraus und ließen nicht generell eine Erhöhung der zulässigen Immissionsrichtwerte an 18 Tagen im Jahr zu. Die genehmigten und bei den Bundesligaspielen tatsächlich zu erwartenden Lärmwerte überschritten deshalb die den Anwohnern zumutbaren Lärmschwellen.
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