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aus dem Eventrecht
Fragen-Freitag #2

Fragen-Freitag #2

Von Thomas Waetke 3. Juli 2020

Wir beantworten folgende Leserfragen:

1. Frage: Wer ist für die Datenerhebung nach der Corona-Verordnung verantwortlich, wenn ein Veranstalter Räume in einem Hotel mietet?

2. Frage: Ist ein Freelancer scheinselbstständig, wenn er nur uns als einzigen Kunden hat?

3. Frage: (Schallpegelmessung / Lärmmessung nach der DIN 15905 Teil 5): Ist der Veranstalter verantwortlich? Oftmals, aber misst der Hallenbetreiber selbst, warum? Landen die Hallenbetreiber dann nicht auch nachher in einem Strafverfahren, wenn nicht sauber gemessen wurde?

Sie haben auch eine Frage? Dann schicken Sie uns einfach eine E-Mail an info@eventfaq.de

Datenerhebung | Scheinselbständigkeit | Lärmmessung

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  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck