Fotorechte, Bildrechte

Fotorechte, Bildrechte

Auf (fast allen) Veranstaltungen werden Fotos gemacht, oder auch auf der Veranstaltungswebseite werden Fotos zur Visualisierung genutzt. Welche Rechtsprobleme es im Zusammenhang mit Fotos geben kann, haben wir nachfolgend zusammengetragen.

Unsere EVENT-FAQ zu Fotos, Copyright und Bildnutzung:

Wer einen Fotografen beauftragt, bspw. um Fotos der Veranstaltung zu schießen, und sie später bspw. auf der Webseite verwenden möchte, muss einige Dinge beachten – denn der Fotograf ist äußerst stark geschützt durch das Urheberrechtsgesetz.

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Vertrags-Check

Muss der Auftraggeber den beauftragten Fotografen bezahlen, wenn die Veranstaltung abgesagt wird? Wir erklären das am Beispiel einer Absage in der Pandemie:

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Wenn man Fotos bspw. aus einer Bilddatenbank erwirbt oder im Internet findet: Was ist zu tun, wenn man das Foto verwerten will?

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Das bekannte “C im Kreis”-Zeichen kommt eigentlich aus dem amerikanischen Rechtsraum. Im deutschen Recht kennt man das so nicht. Übersetzt bedeutet das Copyright auch wörtlich Vervielfältigungsrecht – das ist also nur eines von vielen Verwertungsrechten, die ein Rechteinhaber inne haben kann.

Landläufig wird mit dem C im Kreis aber auch in Deutschland der Urheber gekennzeichnet.

Der Urheber hat einen Anspruch auf Nennung als Urheber (§ 13 UrhG). Es handelt sich dabei um ein wichtiges sog. Urheber-Persönlichkeitsrecht, auf das er auch nicht einfach verzichten kann: Denn der Urheber soll von seinen Werken profitieren. Wenn aber niemand weiß, wer das tolle Werk geschaffen hat, kann er auch keine neuen Aufträge generieren. Daher sind einfache Klauseln wie “Der Urheber verzichtet darauf, als Urheber genannt zu werden” im Regelfall unwirksam. Eine Lösung kann ggf. sein, diesen Verzicht mit einer entsprechenden Erhöhung der Vergütung wiedergutzumachen.

Wer einen Vertrag mit einem Fotografen schließt, muss bei der Formulierung des Auftrages bzw. der Lizenzbedingungen aufpassen.

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Expertise im Urheberrecht und in der Vertragsgestaltung!

Wir prüfen solche Aufträge, beraten Sie bei der Formulierung oder erstellen für Sie Mustervorlagen für Aufträge:

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In unserer Checkliste können Sie prüfen, ob Sie an die wichtigsten regelungsbedürftigen Punkte bei Ihrem Auftrag gedacht haben:

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Thomas Waetke

Rechtsanwalt Thomas Waetke ist auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, d.h. er verfügt auch nachweislich über viel theoretische und praktische Kenntnisse in der Spezialmaterie Urheberrecht. Er sagt:

Die Rechte des Urhebers wirken bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nach. Wer also viele Fotos verwertet, dessen Damoklesschwert wird immer größer – eine weitsichtige Vertragsgestaltung bei der Lizenzierung ist das A&O!

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte; die beiden Anwälte Thomas Waetke und Timo Schutt kombinieren für das Thema “Foto” die relevanten Rechtsgebiete Urheberrecht und Datenschutzrecht, und unterstützen Mandanten u.a. bei der Formulierung von Lizenzverträgen oder der Schulung von Mitarbeitern.

Schreiben Sie eine E-Mail an info@eventfaq.de oder rufen Sie an unter 0721 1205060 – wir besprechen mit Ihnen, wo wir Sie unterstützen können!

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Auge mit Farben: © Prostock-studio - Fotolia.com