Vor dem Landgericht Mainz findet eine etwas kuriose Gerichtsverhandlung statt. Kläger ist ein Musikfestival-Veranstalter, Beklagter ist eine Fluglärm-Initiative.
Die Fluglärm-Gegner hatten behauptet, dass das Musikfestival im Minutentakt von Flugzeugen, die vom Flughafen Frankfurt kommen oder dorthin wollen, überflogen werde, und daher würde das Festival auch gestört werden. Die Fluglärm-Gegner hatten dazu die Musiker des Festivals angeschrieben und mitgeteilt, dass die Flugrouten es unmöglich machen würden, außerhalb schallgedämmter Räume Musik zu genießen.
Das Musikfestival wehrt sich gegen diese Behauptung mit einer Unterlassungsklage: Die Behauptungen würden die Künstler verunsichern und seien außerdem geschäftsschädigend. Störungen seien ausgeschlossen, wird der Veranstalter des Festivals, das vom Flughafen Frankfurt gesponsert wird, zitiert.
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