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Events mit Durchführungsgarantie?

Events mit Durchführungsgarantie?

Von Thomas Waetke 16. November 2020

Immer öfter werben Veranstalter mit einer “Durchführungsgarantie”. Damit ist gemeint, dass die Veranstaltung in jedem Fall stattfinden soll, egal ob live und/oder digital.

Solche werblichen Aussagen bergen aber eine Gefahr: Denn “Garantie” bedeutet eine so genannte verschuldensunabhängige Haftung. Wer etwas garantiert, muss dafür einstehen – auch wenn er nichts dafür kann, wenn es doch nicht funktioniert.

Wir hatten in den letzten Wochen schon die ersten Fälle, in denen Veranstalter mit einer Durchführungsgarantie geworben hatten, dann aber bei der digitalen Verlegung Referenten nicht erscheinen konnten oder wollten und eine hilfsweise Übertragung aus deren Home-Office an technischen Problemen gescheitert war.

Meines Erachtens kann sich ein Veranstalter bei der Aussage “Durchführungsgarantie” auch nicht mehr auf Höhere Gewalt berufen, wenn dann doch noch irgendetwas dazwischen kommt.

Daher: Mit Superlativen und Extremen sollte man in der Werbung grundsätzlich vorsichtig und zurückhaltend sein.

 

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
  • Roter Würfel mit Fragezeichen auf Handfläche: © Andrey Popov - Fotolia.com