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aus dem Eventrecht
So kommen Eventprofis bei der Veranstaltungsplanung nicht ins Stolpern

So kommen Eventprofis bei der Veranstaltungsplanung nicht ins Stolpern

Von Thomas Waetke 21. Juli 2022

Von der Konzepterstellung, der Programmgestaltung, der Locationauswahl über die Werbung, dem Teilnehmermanagement, dem Hygienekonzept bis hin zur Stornierung – Rechtliche Stolpersteine finden sich in so ziemlich jedem Punkt der Veranstaltungsplanung. Berücksichtig werden müssen dabei u.a. das Vertragsrecht, Genehmigungen und Verwaltungsrecht, das Thema Haftung und Verantwortung, der Datenschutz, das Urheber-, Marken- sowie Persönlichkeitsrecht, das Mietrecht, die Versammlungsstättenverordnung, die Veranstaltungssicherheit und das Arbeitsrecht.

Oftmals sind dem Planer und Verantwortlichem die vielen Vorschriften und Rechtsthemen jedoch nicht geläufig oder es heißt „Es wird schon gut gehen“. Aber aus dem „Es wird schon gut gehen“ können – neben Personen- oder Sachschäden – leicht Zahlungspflichten in sechsstelliger Höhe entstehen.

EVENTFAQ gibt in der Eventrecht-Reihe – unterteilt in Basic- und Intensiv-Kursen – einen umfangreichen Überblick über die rechtlichen Hürden in der Planungs- und Durchführungsphase einer Veranstaltung auftreten können und zeigt Lösungshilfen auf. Veranstalter und Veranstaltungsplaner lernen in den Online-Kursen, welche rechtlichen Stolpersteine es gibt, diese zu identifizieren und zu vermeiden, um so Streitigkeiten vor Gericht oder Bußgelder zu vermeiden.

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