EUR 940.000 Schaden durch Arbeitsunfall – zu zahlen vom Vorgesetzten
Ein Vorgesetzter ist dafür verantwortlich, dass die Beschäftigten vor Gefahren geschützt werden. Wer als verantwortlicher Vorgesetzter einen Schaden grob fahrlässig herbeiführt, haftet gegenüber dem Sozialversicherungsträger auf den entstandenen Schaden. Diese … EUR 940.000 Schaden durch Arbeitsunfall – zu zahlen vom Vorgesetzten weiterlesen
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