Die EU-Kommission hat die von der Bundesregierung beabsichtigten Sicherheitsgarantien in Höhe von 840 Millionen Euro für Reisegutscheine gebilligt.
Die von der EU-Kommission genehmigte deutsche Regelung betrifft Gutscheine für annullierte Pauschalreisen, die vor dem 08.03.2020 gebucht wurden mit einen Wert von 6 Milliarden Euro. Nach der bereits teilweise erfolgten Rückabwicklung (Erstattungen oder Umbuchungen) ist derzeit noch ein Wert von ca. 1,5 Milliarden Euro offen. Mit den Sicherheitsgarantien müssen Reisende, die einen Gutschein ihres Reiseveranstalters annehmen, keine Sorge mehr vor der Insolvenz haben: Denn notfalls springt der Staat ein.
Die Bundesregierung hatte auch eine Gutscheinlösung für Eintrittsgelder von Freizeitveranstaltungen gesetzlich geregelt. Anders als jetzt im Reiserecht gibt es aber bei Ticket-Gutscheinen keine Insolvenzabsicherung durch den Staat.
Autsch… Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht
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