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Erstes Gerichtsurteil: Pandemie ist Höhere Gewalt

Erstes Gerichtsurteil: Pandemie ist Höhere Gewalt

Von Thomas Waetke 28. Oktober 2020

Das Landgericht Paderborn hat – soweit ersichtlich – das erste Gerichtsurteil gefällt zu der Frage, ob und wann in der Corona-Pandemie Höhere Gewalt gegeben ist.

In dem Fall ging es um einen Abiball, der im Juni 2020 hatte abgesagt werden müssen. Die Abiklasse hatte zur Durchführung der Veranstaltung eine Agentur beauftragt und bereits eine Anzahlung geleistet. Diese Anzahlung forderte die Klasse zurück und bekam nun vom Landgericht Paderborn Recht:

“Die Corona-Pandemie und ihre Folgen stellen ein von außen kommendes, betriebsfremdes Ereignis dar. Weil es eine Pandemie solchen Ausmaßes noch nie gegeben hat, war diese für den Einzelnen auch unvorhersehbar. Selbst bei Anwendung äußerst vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt war sie für den Einzelnen nicht abwendbar. Das neuartige Corona-Virus stellt also ein Ereignis dar, das unter den Begriff der höheren Gewalt fällt.”

In den Entscheidungsgründen für das Urteil stellt das Landgericht gar nicht erst auf die Frage ab, ob der Abiball seinerzeit verboten war, sondern offenbar nur auf den Bestand der Pandemie.

Allerdings, wie so oft, gibt es eine Einschränkung in dem Fall: Die Parteien hatten konkret den Umfang des Abiballs vereinbart, d.h. einen konkreten Termin, eine konkrete Teilnehmerzahl und einen konkreten Ort. Und aufgrund der damals geltenden Corona-Verordnung durfte die Veranstaltung in eben diesem geplanten Umfang nicht stattfinden.

Das heißt:

  • Kann die Veranstaltung so wie geplant nicht stattfinden, liegt Höhere Gewalt vor.
  • Der Veranstalter (hier die Abiklasse) muss eine Reduzierung des Umfangs oder eine Terminsverlegung grundsätzlich nicht hinnehmen.

Aber:

Das war jetzt ein Urteil eines Landgerichts. Das bedeutet nicht, dass andere Gerichte denselben Sachverhalt nicht anders entscheiden würden. Denkbar könnte sein, dass dem Veranstalter eine Reduzierung in zumutbaren Rahmen auferlegt wird. Aber immerhin, ein erstes Urteil ist schon mal da.

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
  • Waagschale in Gerichtssaal: © Corgarashu - Fotolia.com